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Pfadfinderhaus Röderhaid

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Unsere Preise

 

Großes Haus (28 Betten)

Kleines Haus (12 Betten)

Grundmiete Sommer (01.04.-30.09.) pro Nacht

150 € (ab 1.1.2025: 180 €)

75 € (ab 1.1.2025: 90 €)

Grundmiete Winter (01.10.-31.03.) pro Nacht

180 € (ab 1.1.2025: 220 €)

90 € (ab 1.1.2025: 110 €)

Zusätzliche Gebühr pro Person und Nacht

9,50 €

9,50 €

Ausfallgebühr pro Nacht

125 €

60 €

Zeltübernachtung pro Person nur in Verbindung mit einer Hausbuchung

4,50 €

-

Bettwäsche* pro Person

4,50 €

4,50 €

Brennholz pro Kiste

10,- €

10,- €

Nachreinigung pro angefangene Stunde

25,- €

25,- €

Mindestbelegung am Wochenende

2 Nächte

2 Nächte

* Bettwäsche kann selbst mitgebracht werden oder gegen Gebühr ausgeliehen werden. Es muss immer Bettwäsche verwendet werden (siehe Hausordnung).

Allgemeine Regeln

Wir freuen uns, Euch in unserem Pfadfinderhaus Röderhaid als Gäste begrüßen zu können. Wir möchten Euch in diesem Haus ein Höchstmaß an Freiheit bei der Gestaltung Eures Aufenthaltes bieten.

Mehr Freiheit heißt aber auch mehr Verantwortung. Daher bitten wir Euch folgende Regelungen des Vertrages und Hinweise vor und während des Aufenthalts zu berücksichtigen.

Vertragsbedingungen

An- und Abreise

Eure An- und Abreise muss mit dem Aufenthalt der Vorgänger- und Nachfolgergruppe sowie unserer Reinigung verträglich sein. Haltet daher die vereinbarten und im Belegungsvertrag festgehaltenen Zeiten bitte unbedingt ein.
Wenn nicht anders vereinbart sind diese:

  • Anreise
    • Montags ab 12 Uhr
    • Freitags ab 17 Uhr
    • Alle anderen Tage ab 10 Uhr
  • Abreise
    • Freitags bis 12 Uhr
    • Sonntags bis 17 Uhr
    • Alle anderen Tage bis 14 Uhr

Belegpreise und enthaltene Leistungen

Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Siehe www.pfadfinderhaus.net

Im Übernachtungspreis eingeschlossen sind Spülmittel, Spültücher, Geschirrtücher, Putzmittel und Toilettenpapier.

Energiekosten werden nicht gesondert berechnet. Wir bitten Euch jedoch mit Wasser, Heizung, Strom, Müll und Rohstoffen verantwortungsbewusst und sparsam umzugehen.

Beschädigungen werden zum jeweiligen Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

Rücktrittsfristen und Stornogebühren

Für Belegungen in der Sommerferienperiode (15.6.-31.8. eines Jahres) gilt eine Rücktrittsfrist von 6 Monaten.

Alle übrigen Termine haben eine Rücktrittsfrist von 6 Wochen.

Wird eine Belegung vom Gast innerhalb der Rücktrittsfristen abgesagt und kann das Haus nicht anderweitig belegt werden, wird eine Ausfallgebühr berechnet. Die Höhe der Ausfallgebühr ist der aktuellen Preisliste zu entnehmen.

Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist spätestens 4 Wochen nach Rechnungsdatum fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Belegung. Bei Verzug behält sich der Träger die Erhebung von Verzugszinsen (10 % p. a.) und einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10,- € vor.

Alle Zahlungen sind auf das Konto des Vereins für Jugendpflege St. Georg e. V. bei der Sparkasse Fulda, Konto-Nr. 70005798, BLZ 530 501 80, zu leisten.

Endreinigung und Übergabe

Das Haus muss für die Nachfolgergruppe in einem ordentlichen und sauberen Zustand hinterlassen werden. Küchen, Bäder und Toiletten sind auf jeden Fall nass zu reinigen, alle anderen Räume bei starker Verschmutzung ebenfalls. Mülleimer müssen geleert, gereinigt und mit neuen Müllbeuteln versehen sein, Möbel und alle anderen Ausstattungsgegenstände, auch in den Küchenschränken, gehören zurück an ihren angestammten Platz.

Der Beleger hat das Haus in einem ordentlichen und gereinigten Zustand zu verlassen. Bei erforderlicher Nachreinigung werden dem Beleger die Kosten in Rechnung gestellt.

Sonstiges

Der Beleger führt seine Maßnahme in pädagogischer und rechtlicher Eigenverantwortung durch. Er benennt eine(n) verantwortliche(n) Leiter(in). Der Beleger haftet für Personen- und Sachschäden, die durch die Maßnahme oder einzelne Teilnehmer verursacht werden. Mündliche Absprachen mit dem Träger bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Gerichtsstand ist Fulda. Maßgebend für die Ordnung im Haus und auf dem Gelände ist diese Hausordnung. Die Hausmeisterin ist im Rahmen der geltenden Hausordnung weisungsbefugt.

Hausordnung

  • Abfall
    Deponiert Eure Abfälle in den dafür vorgesehenen Behältern. Bitte werft keinesfalls Abfall auf das Grundstück oder die angrenzenden Weiden. Das betrifft auch und besonders Zigarettenkippen. Zur Schonung unserer Umwelt und Rohstoffe bitten wir Euch, die Abfälle zu trennen. Hinweise dazu findet Ihr in den Küchen.
  • Bettwäsche
    Die Betten und Matratzen dürfen nur mit vollständiger Bettwäsche, bestehend aus Betttuch, Bettbezug und Kissenbezug, benutzt werden. Wer keine eigene Bettwäsche mitbringt, muss diese bei uns gegen Gebühr ausleihen (siehe Preisliste). Am Ende Ihres Aufenthaltes ziehen Sie bitte die Bettwäsche ab und bringen die ausgeliehene Bettwäsche in die dafür vorgesehenen Wäschecontainer.
    Schlafsäcke jeglicher Art dürfen aus Hygienegründen nicht benutzt werden.
  • Brennholz
    Brennholz kann bei unserer Hausmeisterin gegen einen angemessenen Preis erworben werden. Bitte verbrennen Sie keinesfalls Abfälle, Kunststoffe, Chemikalien und dergleichen.
  • Energie / Rohstoffe
    Wir bitten Euch um einen sorgsamen Umgang mit Rohstoffen und Energie (Licht, Heizung, Wasser, Warmwasser, Kaminöfen, Küchengeräte, ...). Durch sparsamen Gebrauch schont Ihr die Umwelt und helfen mit, die Belegungsgebühren niedrig zu halten.
  • Feuer/Kamin
    Durch unsachgemäßen Umgang mit offenem Feuer ist schon viel passiert. Bitte denkt daran, wenn Ihr unsere Kaminöfen oder die Feuerstelle im Hof benutzt.
  • Hausmeisterin
    Sollte die Hausmeisterin bei Euch vorbeischauen, unterstützt sie bitte in Ihrer Arbeit. Sie ist in unserem Auftrag und im Rahmen des Belegungsvertrages und dieser Hausordnung weisungsbefugt.
  • Haustiere
    Es sind in unseren Häusern und auf unserem Gelände keine Haustiere erlaubt.
    Falls Ihr auf einen Therapie- oder Assistenz-Hund angewiesen seid, sprecht uns gerne an für eine Ausnahmegenehmigung.
  • Internetnutzung
    In den Häusern ist kostenfreies WLAN verfügbar. Der Betrieb des WLAN erfolgt unter den Regeln von freifunk.net (Freifunk Fulda).
  • Mobiliar
    Alle Räume sind mit ausreichendem Mobiliar ausgestattet. Wenn Ihr Tische und Stühle nach Eurem Bedarf umstellt, dann stellt bitte vor Eurer Abreise die ursprüngliche Ordnung wieder her.
  • Nachbarn
    Bitte nehmt Rücksicht auf die berechtigten Bedürfnisse unserer Nachbarn. Haltet bitte unbedingt die üblichen Ruhezeiten ein.
  • Parken
    Bitte parkt nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen. Hauseigene Parkplätze sind in und neben der Garageneinfahrt und entlang des Weges unterhalb der Wiese zu finden. Die Zufahrten zu beiden Häusern sind Rettungswege. Dort können Autos kurzzeitig zum Be- und entladen abgestellt werden, müssen danach aber umgehend auf den Parkplätzen abgestellt werden.
  • Rauchen
    Rauchen ist im gesamten Haus verboten.
  • Sauberkeit
    Wir übergeben Euch ein sauberes Haus. Auch wenn wir die Räume teilweise durch Personal reinigen lassen, sind wir auf Eure Mithilfe angewiesen. Wir empfehlen Euch, Hausschuhe mitzubringen. Am Ende Eures Aufenthaltes sind mindestens alle Nassräume und die Küchen nass zu reinigen. Schlafräume, Tagesräume, Flure und Treppen sind gründlich zu kehren. Bei starker Verschmutzung sind auch diese bitte zu wischen. Alle Mülleimer sind auszuleeren, zu reinigen und mit neuen Müllbeuteln zu versehen. Putzsachen, Besen und Schaufel findet Ihr im Putzmittelraum.
    Bitte achtet auf die Sauberkeit der Küche, insbesondere von Besteck und Geschirr. Die Gruppe, die nach Euch hier einzieht, wird es Euch sicher Danken, wenn sie eine saubere Küche vorfindet.
  • Schäden
    Es kann immer mal etwas kaputtgehen. Bitte meldet vorgefundene Schäden am Anfang des Aufenthaltes bei der Hausmeisterin. Sollte Euch etwas vom Inventar des Hauses kaputtgehen oder abhandenkommen, meldet dies bitte spätestens bei Eurer Abreise. Wir werden den Schaden so günstig wie möglich beheben, müssen Euch die Kosten aber leider in Rechnung stellen.
  • Schlüssel
    Bei Eurer Ankunft erhaltet Ihr den für Euch notwendigen Schlüssel. Bedenkt bitte, dass bei Verlust dieser Schlüssel ein Auswechseln der gesamten Schließanlage auf Eure Kosten notwendig wird.
  • Wald
    Die benachbarten Waldstücke sind Privatwald. Es ist nicht gestattet dort Holz zu schlagen, zu sammeln oder Bäume zu beschädigen. Bei Zuwiderhandlung muss mit Schadensersatzforderungen seitens des Waldbesitzers gerechnet werden.
  • Beschädigungen an Mobiliar und Wänden („Verewigungen“)
    Verewigungen an Wänden, Betten usw. akzeptieren wir nicht und lassen sie auf ihre Kosten entfernen.